Beweissicherung
Gerichtliche Beweissicherungsgutachten sog. OH-Verfahren zu:
Wohnanlagen mit z. T. mehreren hundert Wohnungen
Mehrfamilienhäusern
Wohn- und Geschäftshäusern
Einfamilienhäusern
- Private Beweissicherungsgutachten zur Vorbereitung von gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Private Beweissicherungsgutachten zur Vermeidung von unbegründeten Regressanforderungen im Nachgang zu Bauvorhaben
- Private Beweissicherungsgutachten zur Dokumentation von Baumängelnvor Ablauf der Gewährleistungsfrist