Beweissicherung

Gerichtliche Beweissicherungsgutachten sog. OH-Verfahren zu:

Wohnanlagen mit z. T. mehreren hundert Wohnungen
Mehrfamilienhäusern
Wohn- und Geschäftshäusern
Einfamilienhäusern

  • Private Beweissicherungsgutachten zur Vorbereitung von gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Private Beweissicherungsgutachten zur Vermeidung von unbegründeten Regressanforderungen im Nachgang zu Bauvorhaben
  • Private Beweissicherungsgutachten zur Dokumentation von Baumängelnvor Ablauf der Gewährleistungsfrist